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FDP Saarbrücken I 20.01.2009

FDP Saarbrücken I 20.01.2009

Hintergrund: Nach neuesten Untersuchungen gibt es in Deutschland nahezu
10 000 Kinder, die nicht krankenversichert sind. Dies beruht auf der Tatsache, dass viele Geringverdiener, welche ihre Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen können, ohne umfassenden Versicherungsschutz sind und dadurch die mitversicherten Familienmitglieder, darunter auch Kinder, ebenfalls einen Anspruch auf eine Behandlung im Krankheitsfall verlieren. Bei einem Beitragsrückstand deckt der Versicherungsschutz nur noch Notfälle sowie die Behandlung akuter und schmerzhafter Behandlungen ab. Dies hat auch das Bundesgesundheitsministerium in einem Rundschreiben klargestellt. Hier herrscht eine Regelungslücke seit der durchgeführten Gesundheitsreform.


Mit Einführung der Hartz IV Regelungen Anfang 2005 hat sich die Zahl der auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesenen Kinder in der Bundesrepublik auf mehr als 2,5 Millionen verdoppelt. Heute ist jedes 6. Kind unter 7 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen. Dies ist traurig genug. Dass aber lediglich Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV als Härtefälle gelten und somit nur diese Kinder einen umfassenden Krankenversicherungsschutz genießen, kann so nicht hingenommen werden. Nathalie Zimmer, Spitzenkandidatin der Bereichsliste-West zur Regionalverbandsversammlung: „In Deutschland steigt die Zahl der selbstständigen Geringverdiener und Freiberufler, die mit ihren Kassenbeiträgen in Rückstand kommen oder diese gar nicht mehr bezahlen können, stetig an. Damit sind dann auch ihre Familienangehörigen ohne Versicherungsanspruch. Es darf nicht sein, dass ein umfassender Krankenversicherungsschutz für Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann, weil Beitragsrückstände der Eltern entstehen und die Kassen ihre Leistungen einstellen.“
Nathalie Zimmer führt weiterhin an, dass Kinder und Jugendliche aus armen Familien wesentlich häufiger krank als Kinder aus finanziell stabilen Familien sind, dies belegen umfangreiche Studien. Deshalb, so Zimmer weiter, „kommt es in entscheidendem Maße darauf an, dass man diesen Kindern in besonderer Weise die Teilnahme an Gesundheitsdiensten ermöglicht, seien es Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder ähnliches.“

Es kann doch nicht sein, dass ein umfassender Krankenversicherungsschutz für die Schwächsten und Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft, nämlich die Kinder, aufgrund einer schlechten finanziellen Ausstattung der Eltern nicht flächendeckend gewährleistet werden kann.
„Wenn der Bundesgesetzgeber hier anscheinend nicht in der Lage ist, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, dann müssen wir vor Ort tätig werden. Jedenfalls ist die derzeitige Situation unhaltbar. Der Landesgesetzgeber ist hier in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband und den kommunalen Trägern der Sozialhilfe aufgefordert darauf hinzuwirken, dass diese Lücke umgehend geschlossen wird. Kinder müssen in einer Pflichtkrankenversicherung aufgefangen werden, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Sorgeberechtigten, alles andere wäre im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft“, so Zimmer abschließend.

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FDP Saarbrücken I 08.02.2009
FDP Saarbrücken I 16.01.2009